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Tiefbau Hark GmbH & Co. KG

Bauunternehmen, Kanalbau, DN..., Erneuerung, Güteschutz, Haxthäuser, SW-Sammler, Kanalerneuerung, Wasserleitung
Adresse / Anfahrt
Industriestraße 21
33397 Rietberg
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2022-03-03:
(Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Bauleistungen im Bereich des Erd-, Tief- und Straßenbaus, insbesondere Kanalbaus, und weiteren Werk- und Dienstleistungen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Industriestraße 21, 33397 Rietberg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Ehlers Beteiligungs GmbH, Rietberg (Amtsgericht Gütersloh HRB 12594).

2022-07-26:
Neue Firma: Tiefbau Hark GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.06.2022 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.06.2022 Unternehmensteile des von dem Einzelkaufmann Ehlers, Dirk, Rietberg, geb. 15.07.1967, unter der Firma Tiefbau Hark, Inh. Dirk Ehlers e.K. in Rietberg (Amtsgericht Gütersloh, HRA 5291) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.