2008-05-26: Die Gesellschafterversammlung vom 15.04.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: FERRO - PHOENIX GmbH.
2012-09-28: Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Ferramac Projekt GmbH.
2012-09-28: Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um zunächst EUR 1,00 auf EUR 26.001,00 zum Zwecke der Verschmelzung mit der Ferramac Projekt GmbH in Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 6703) beschlossen. Sodann wurde das Stammkapital um weitere EUR 999,00 auf EUR 27.000,00 erhöht. Geschäftsanschrift: Theodor-Heuss-Str. 34, 47169 Duisburg. 27.000,00 EUR.
2012-09-28: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Ferramac Projekt GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 6703) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2012-11-16: Berichtigung zur Geschäftsanschrift: Theodor-Heuss-Str. 34, 47167 Duisburg.
2016-08-25: Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Tiefenbach GmbH Korrosionsschutz. Neuer Unternehmensgegenstand: der Stahl- und Apparatebau sowie die Anfertigung von Schweißkonstruktionen in industrieller Fertigungsweise und die Strahlenentrostung von Stahlbauteilen und Anlagen sowie das Aufbringen von Beschichtungen zum Schutz der Oberflächen gegen Korrosion und Verschleiß sowie die Ausführung der Arbeiten in eigenen Werkstätten und auf der Baustelle sowie das Betreiben von eigenen und/oder fremden Anlagen zur Ausführung vorstehender Arbeiten auf Kundengelände, sowie ferner a) die Verwaltung und Vermietung von beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegenständen, die zur Ausführung von Korrosionsschutz-, Beschichtungs- und Verglasungsarbeiten an Bauwerken aus Stahl und Beton dienen, b) den Handel mit Maschinen, Geräten, Beschichtungsstoffen und ähnlichen Materialien, c) die Ausführung von Korrosionsschutzarbeiten einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten, d) die Durchführung von Verwaltungsarbeiten sowie e) die Beteiligung an anderen Unternehmen. Bestellt als Geschäftsführer: Mutschmann, Thomas, Gladbeck, *13.07.1967, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-08-25: Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 108.000,00 EUR auf 135.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Tiefenbach GmbH Korrosionsschutz (Amtsgericht Duisburg, HRB 8491) beschlossen. 135.000,00 EUR.
2016-08-25: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.08.2016 mit der Tiefenbach GmbH Korrosionsschutz mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRB 8491) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.