2020-01-16: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.12.2019. Geschäftsanschrift: Schwanthalerstraße 32, 80336 München. Gegenstand des Unternehmens: Erbringen von tierärztlichen Leistungen, der Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke, der Verkauf von Tierfuttermitteln sowie der Betrieb einer Weiterbildungsstätte auf dem Gebiet der Klein- und Heimtiere. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Dänzer, Christoph, München, *08.12.1978; Langbehn, Heiner Wilhelm Fritz, Hamburg, *26.05.1985, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-08-18: Die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2020 hat die Änderung der §§ 1 und 6 (Vertretung und Geschäftsführung) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Tierärzte IVC Evidensia GmbH.
2020-10-09: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Dänzer, Christoph, München, *08.12.1978; Langbehn, Heiner Wilhelm Fritz, Hamburg, *26.05.1985. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Hölter, Joachim, Hechthausen, *13.02.1953, einzelvertretungsberechtigt.
2021-06-01: Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2021 hat die Satzung neu gefasst. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Hölter, Joachim, Hechthausen, *13.02.1953. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Dänzer, Christoph, München, *08.12.1978; Langbehn, Heiner Wilhelm Fritz, Hamburg, *26.05.1985, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-07-03: Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2021 hat die Änderung des § 7 der Satzung beschlossen.
2022-05-04: Die Tierärzte Neufahrn IVC Evidensia GmbH mit dem Sitz in Neufahrn ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.4.2022 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.