2014-07-15: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.06.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.06.2014 mit der Pinguin Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock HRB 11185) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-01-08: Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand), 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und 8 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: Tierklinik Rostock GmbH. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: der Betrieb einer Tierklink für die Versorgung von Groß- und Kleintieren sowie die Durchführung aller Geschäfte, die mit diesen Geschäftszweigen im Zusammenhang stehen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
2019-01-09: Bestellt als Geschäftsführer: Fechner, Steffen, Kritzmow, *04.01.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführerin: Dr. Bruhn, Stefanie, Kritzmow, *09.08.1980, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.