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Tim Janske Orthopädieschuhtechnik GmbH

Loja de calçado, Schuh Nati, FlipFlops..., Sensomotorische Einlagen, Fachabteilung, Orthopaedist, Orthopädie Schuhtechnik, Maß Flip
Adresse / Anfahrt
Hochstraße 2
47877 Willich
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-08-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.08.2021. Geschäftsanschrift: Hochstraße 2, 47877 Willich. Die Erstellung von Maßschuhen, Einlagen und orthopädischen Hilfsmitteln. 25.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Janske, Tim Leonard, Korschenbroich, *07.10.1983, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Janske, Tim Leonhard, Korschenbroich, 07.10.1983 unter der Firma Tim Janske Orthopädieschuhmacher e.K. in Willich (Amtsgericht Krefeld, HRA 7117) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 02.08.2021. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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