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Tim Klein Sanitär- und Heizungsbaumeister GmbH

Anstellung, Sanitäranlagen, Kundenmix..., Wärmepumpen-Check, Badrenovierung, VollGAS, Teamkollegen
Adresse / Anfahrt
Sandstraße 39
40878 Ratingen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2019-05-29:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.05.2019. Geschäftsanschrift: Sandstraße 39, 40878 Ratingen. Gegenstand: Der Betrieb eines Installateur- und Heizungsbauerhandwerks und die Durchführung aller damit verbundenen Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Klein, Tim, Ratingen, *28.09.1978, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-07-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung der Tim Klein e.K. mit Sitz in Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 25244) beschlossen. Neues Stammkapital: 25.500,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.06.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Klein, Tim, Ratingen, *28.09.1978 unter der Firma Tim Klein e.K. in Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 25244) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-07-09:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 05.07.2019 wirksam geworden.