Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Timber Signs OHG

Eindrucks, Qualitätsschildern, Beschilderung..., Dieses Erbe, Jahrgänger, Schilderhandwerk, Schildermacher, Signcraft, Signmaker, Werktages
Adresse / Anfahrt
Sigishofen 52
87527 Ofterschwang
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2007-04-11:
TimbersignS GmbH & Co. KG The Sign-Company, Ofterschwang (Sigishofen 52, 87527 Ofterschwang, Die industrielle Herstellung von Holz- und Kunststoffschildern.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: TimbersignS Verwaltungs GmbH, Ofterschwang (Kempten (Allgäu) HRB 9360), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Köln ( Köln HRA 16723) nach Ofterschwang verlegt.

2014-02-03:
Rechtsform geändert, nun: Offene Handelsgesellschaft. Firma geändert, nun: Timber Signs OHG. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: TimbersignS Verwaltungs GmbH, Ofterschwang (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRB 9360). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Didier, Manfred, Ofterschwang, *01.06.1969; Goebels, Marcus, Ofterschwang, *02.02.1969, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-05-22:
Die TimbersignS Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Ofterschwang (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRB 9360) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.05.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing