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Timmer Viehhandlung GmbH & Co. KG

Schlachtvieh, Biotieren, Viehhandel..., QS, Schlachtkühen, Viehmarkt, Verladen, Weiterverkauf
Adresse / Anfahrt
Kastanienallee 10
18461 Millienhagen-Oebelitz
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-12-30:
(ist Handel mit Nutztieren aller Art sowie aller damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu gründen oder Beteiligungen an Unternehmen, die in demselben Geschäftszweig tätig sind, zu erwerben. Sie ist weiterhin berechtigt, sämtliche Lohn- und Dienstleistungen zu erbringen, die bei der Erfüllung des Unternehmensgegenstandes anfallen oder erforderlich sind.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kastanienallee 10, 18461 Millienhagen-Oebelitz. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Timmer Viehhandlung Verwaltungsgesellschaft mbH, Millienhagen-Oebelitz (Amtsgericht Stralsund HRB 21439), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-01-19:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 02.12.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.12.2020 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Timmer, Jürgen, Millienhagen-Oebelitz, * 08.09.1963 unter der Firma Jürgen Timmer e.K. mit Sitz in Millienhagen-Oebelitz betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 19.01.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.