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Tino Scholze Dachdecker GmbH & Co. KG

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Adresse / Anfahrt
Unterm Talweg 9
36211 Alheim
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-08-16:
(Gegenstand des Unternehmens ist ein Dachdeckermeisterbetrieb und die Erledigung damit zusammenhängender Tätigkeiten aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleiche oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen oder deren Vertretung zu übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu begründen. Der Gesellschaft sind ferner alle artverwandten Geschäfte gestattet, die auf Gewinnerzielungsabsicht gerichtet sind.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Unterm Talweg 9, 36211 Alheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er allein. Sind mehrere vorhanden, vertreten zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam. Persönlich haftende Gesellschafterin: T. Scholze Verwaltung GmbH, Alheim, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-08-31:
Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der Tino Scholze Dachdeckermeister e.K. mit Sitz in Alheim als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers am selben Tag wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.