2014-12-18: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.12.2014. Geschäftsanschrift: Am Kreisel 3, 56321 Rhens . Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist a) der Betrieb einer Tischlerei sowie eines Treppenplanungsbüros, b) die Erbringung von Diensten als Sachverständiger für Treppenbau, c) Schreinerarbeiten aller Art, insbesondere der Treppenbau und die Montage von Fertigelementen, d) der Betrieb eines Bestattungsinstituts. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kasper, Hermann, Rhens, *09.09.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-07-24: Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Hermann Kasper Tischlerei, Sachverständiger und Bestattungsinstitut e.K., Rhens (Amtsgericht Koblenz, HRA 21480) auf die Gesellschaft beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
2015-07-24: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 26.06.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 26.06.2015 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Hermann Kasper, Rhens, geb. 09.09.1964 unter der Firma Hermann Kasper Tischlerei, Sachverständiger und Bestattungsinstitut e. K. in Rhens betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-08-24: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 29.07.2015 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.