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Tischlerei Otto Heick GmbH & Co. KG

Möbeltischlerei, Einbauschränken, Fußbodenaufbereitung..., Nischenlösungen, Türenanfertigung
Adresse / Anfahrt
Am Wasserbau 4
23568 Lübeck
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-01-02:
Name der Firma: Tischlerei Rolf Kaiser GmbH & Co. KG; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Lübeck; Geschäftsanschrift: Am Wasserbau 4, 23568 Lübeck; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen gesetzlicher Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Inhaber: Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Tischlerei Otto Heick Verwaltungs-GmbH, Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRB 19493 HL); Rechtsform: Kommanditgesellschaft

2020-08-27:
Name der Firma: Tischlerei Otto Heick GmbH & Co. KG; Rechtsform: Die Firma ist geändert. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungsvertrages vom 03.06.2020 das einzelkaufmännische Unternehmen Tischlerei Otto Heick, Inh. Rolf Kaiser e. K. mit Niederlassung in Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRA 9616 HL) im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme als Gesamtheit mit Ausnahme der in der Schlussbilanz auf den 01.01.2020 aufgeführten Vermögensgegenstände a) Grundstück Lübeck, Am Wasserbau 4, Grundbuch von Lübeck Blatt 16295; betrieblicher Anteil, b) diverse Machinen und technische Anlage gem. der als Anlage 2 beigefügten Aufstellung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.