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Tischlerei Peter Zelk GmbH

OT Fulgenkoppel, Agendize, Dielen..., Suchmaschinenergebnissen, Innentüren
Adresse / Anfahrt
Grüner Winkel 3
18211 Retschow
Kontakt
9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-01-13:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2015. Geschäftsanschrift: Grüner Winkel 3, 18211 Retschow OT Fulgenkoppel. Gegenstand: Bautischlerei aller Art, Möbeltischlerei aller Art, An- und Verkauf sowie Einbau/Lieferung von Treppen, Türen und Fenstern aus Materialien aller Art, die Durchführung von Bodenbelagsarbeiten aus Holzprodukten aller Art, Trockenbauarbeiten und sonstige Tischlerei-nahe Arbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Zelk, Peter, Retschow OT Fulgenkoppel, *22.03.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-10-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.10.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR beschlossen. Die §§ 5 und 6 sind entfallen. Die vormaligen §§ 7 bis 21 sind nunmehr die §§ 5 bis 19 des Gesellschaftsvertrages. 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 12.10.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.10.2016, das von Herrn Peter Zelk, Retschow, *22.03.1969, als Inhaber unter der Firma "Tischlerei Peter Zelk Retschow e.K.", mit Niederlassung in Retschow (Amtsgericht Rostock HRA 3928) betriebene Unternehmen übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.