2015-07-07: Die Gesellschaft ist durch Verschmelzungsvertrag vom 01.07.2015 und Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters Roland Fuhrmann (nunmehr: Tischlerei Roland Fuhrmann e. K. mit Niederlassung in Plauen, Amtsgericht Chemnitz HRA 8174) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister des einzelkaufmännischen Unternehmens am 07.07.2015. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.