2008-12-18: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.11.2008. Geschäftsanschrift: Am Schloßpark 16, 01471 Radeburg OT Berbisdorf. Gegenstand des Unternehmens: Denkmalgerechter Türen- und Fensterbau, denkmalgerechte Sanierung von Türen und Fenstern, Einbau von Fenstern und Türen sowie Möbelbau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Waicsek, Siegmar, Dresden, *28.08.1947; Waicsek, André, Dresden, *27.09.1973, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-02-12: Die Gesellschafterversammlung vom 22.01.2009 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR zum Zweck der Übernahme des Vermögens des von Siegmar Waicsek unter der Firma "Tischlerei Siegmar Waicsek e.K." mit dem Sitz in Radeburg (Amtsgericht Dresden HRA 7227) betriebenen Unternehmens als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme und die Änderung des § 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 22.01.2009 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag das Vermögen des von Siegmar Waicsek unter der Firma "Tischlerei Siegmar Waicsek e.K." mit dem Sitz in Radeburg (Amtsgericht Dresden HRA 7227) betriebenen Unternehmens als Ganzes übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2009-02-19: Die Ausgliederung wurde am 16.02.2009 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 130 Abs. 2 UmwG.