2016-12-09: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Vereine vom 15.07.2016 und 22.07.2016 mit dem Tennisclub 1975 Herbornseelbach e.V. mit Sitz in Herborn-Seelbach (Amtsgericht Wetzlar, VR 3314) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungengefährdet wird.