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Tiwick Einlagentechnik GmbH

Inhaltliches, Geschäftstätigkeit, Geht..., denn
Adresse / Anfahrt
Rieselfeldallee 28
79111 Freiburg im Breisgau
1x Adresse:

Basler Straße 98a
79227 Schallstadt


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-08-09:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.11.2018 mit Änderung vom 22.07.2019. Geschäftsanschrift: Rieselfeldallee 28, 79111 Freiburg im Breisgau. Gegenstand: Die Herstellung von orthopädischen Einlagen und die Erbringung damit in Verbindung stehender Dienstleistungen - wie z.B. die Herstellung und Verarbeitung von Schuhzurichtung, Diabetes-adaptierter Fußbettungen, Anamnesen und Videoanalysen - sowie der Handel mit Produkten jeder Art auf dem Gebiet der Orthopädieschuhtechnik, außerdem die Entwicklung neuer Produkte oder Verwendung neuartiger Materialien und Fertigungstechnologien sowie deren Vertrieb und verwandte Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Giesa, Dirk, Schallstadt, *26.09.1964, einzelvertretungsberechtigt.

2019-08-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme des ausgegliederten Vermögens der Sabine Furtwängler, Schallstadt als Inhaberin der Firma "Sabine Furtwängler, Tiwick Einlagentechnik e. K.", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 706045) um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 30.000,00 EUR. Die Einzelkauffrau Sabine Furtwängler, Schallstadt hat als Inhaberin der Firma "Sabine Furtwängler, Tiwick Einlagentechnik e. K.", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 706045) das von ihr betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.07.2019 und des Versammlungsbeschlusses vom 22.07.2019 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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