2011-04-26: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Guntermann, Wolfgang, Hallenberg-Liesen, *08.07.1945. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Böhme, Volker, Bad Dürrenberg OT Tollwitz, *09.03.1950, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-01-28: Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2014 hat die Umstellung auf Euro, die Erhöhung des Stammkapitals um 1,06 EUR auf 255.647,00 EUR sowie eine weitere Erhöhung um 33.300,00 EUR auf 288.947,00 EUR und die Änderung der §§ 1 (Sitz), 3 (Stammkapital), 4 (Zustimmungsbedürftige Geschäfte), 7 (Einziehung), 9 (Abfindungsguthaben) und 13 Bekanntmachungen, Gründungskosten) der Satzung beschlossen. Nach Gebietsreform von Amts wegen berichtigt, nun: Neuer Sitz: Bad Dürrenberg.
2015-08-11: Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2015 hat die Änderung der §§ 1 und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Tollwitzer Kies- & Recyclingwerke GmbH. Geschäftsanschrift: Zum Kieswerk 1, 06231 Bad Dürrenberg. Neuer Gegenstand: Der Betrieb von Kies- und Sandgruben, Produktion, Recycling und Vertrieb von Baustoffen aller Art; Aufbereitung und Wiederverwendung von Baustoffen, Betrieb von Recyclinganlagen und Schredderanlagen, Abbruch von baulichen Anlagen, Vertrieb von recycelten Materialien und anderen Baustoffen sowie Erdbau und Straßenbau. Nach fehlerhafter Umschreibung berichtigt: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Böhme, Volker, Bad Dürrenberg OT Tollwitz, *09.03.1950. Bestellt: Geschäftsführer: Bauch, Gunter, Zeitz, *20.05.1965. Bestellt: Geschäftsführer: Straube, Claudia, Bad Dürrenberg, *25.11.1970, einzelvertretungsberechtigt. Die Tollwitzer Recyclingwerke GmbH mit dem Sitz in Bad Dürrenberg (Amtsgericht Stendal HRB 212190) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.