2013-07-26: Tooltime GmbH & Co. KG, Berlin, Sanderstraße 22, 12047 Berlin, (Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und der Vertrieb von Sofiwareanwendungen.). Firma: Tooltime GmbH & Co. KG Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Sanderstraße 22, 12047 Berlin Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter:; 1. elbdudler strategie GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 149001 B); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Der Sitz der Gesellschaft ist von Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 115151) nach Berlin verlegt. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 28.08.2012.
2016-08-29: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die elbdudler strategie GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 149001 B) verschmolzen.
Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.