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TopMedia Verlags GmbH

Zeitschrift
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Hohmannstraße 7
04129 Leipzig
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5 Ansprechpartner/Personen
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mind. 5 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2012-08-09:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.07.2012. Geschäftsanschrift: Waldstraße 4, 04105 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Konzeption, Erstellung und Vertrieb von Medienprodukten und Mediadienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Langer, Ralf, Schkeuditz OT Glesien, *27.08.1962; Schulz, Guido, Leipzig, *02.04.1968, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-01-06:
Von Amts wegen eingetragen: Gelöscht nach § 395 FamFG: Geschäftsführer: Langer, Ralf, Schkeuditz OT Glesien, *27.08.1962.

2015-02-05:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Langer, Ralf, Schkeuditz OT Glesien, *27.08.1962.

2016-11-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.11.2016 hat die Änderung von Ziff. I und Ziff. XIV des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: TopMedia Verlags GmbH. Änderung der Geschäftsanschrift: Hohmannstraße 7, 04129 Leipzig. Prokura geändert, nun Einzelprokura: Langer, Ralf, Schkeuditz OT Glesien, *27.08.1962. Die AVC Media UG mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 28465) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.11.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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