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TopaTeam AG

Adresse / Anfahrt
Hopfenstraße 57
85283 Wolnzach
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
10x HR-Bekanntmachungen:

2006-02-15:
Einzelprokura: Finger, Jürgen, Mainburg, *15.12.1964.

2010-06-14:
Beim Amtsgericht Ingolstadt -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.

2011-06-06:
Einzelprokura: Ritz, Urusla, Offenstetten, *25.08.1964.

2013-07-03:
Die Hauptversammlung vom 19.04.2013 hat die Änderung des § 12 Abs. 2 (Rücklagen) der Satzung beschlossen. #DV.auswahl(Text="Bitte gewünschte Alternative auswählen:",Eingabe="Beim #Re.Name wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG."|"Beim RegG wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, 106 AktG","Nicht eingetragen: Beim #Re.Name wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG."|"zusätzlich mit Voraustext 'Nicht eingetragen:'")

2016-10-25:
Wegen Schreibversehen Personendaten von Amts wegen berichtigt: Einzelprokura: Ritz, Ursula, Offenstetten, *25.08.1964.

2016-12-09:
Die Hauptversammlung vom 21.11.2016 hat die Änderung des § § 10 Abs. 7 der Satzung beschlossen.

2017-12-01:
Prokura erloschen: Ritz, Ursula, Offenstetten, *25.08.1964.

2018-01-19:
Bestellt: Vorstand: Greil, Walter, Prittriching, *29.06.1963, einzelvertretungsberechtigt. Ausgeschieden: Vorstand: Ritz, Michael, Offenstetten, *19.03.1962.

2018-02-07:
Beim Amtsgericht Ingolstadt -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.

2018-02-26:
Die Hauptversammlung vom 12.02.2018 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die TopaTeam GmbH mit dem Sitz in Wolnzach beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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