2011-10-06: (Handel und Vermittlung von Waren aller Art). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Ringstraße 2, 04749 Ostrau. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Verwaltung Tophi Warenhandel Aktiengesellschaft, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 91817). Der Sitz ist von Hamburg (bisher Amtsgericht Hamburg HRA 76421) nach Ostrau verlegt.
2015-12-01: Die RS Weinimport GmbH mit dem Sitz in Hamburg ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.10.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2017-07-04: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Rotsche, Dirk, Merseburg, *10.08.1976.
2017-11-27: durch formwechselnde Umwandlung nun Persönlich haftender Gesellschafter: Verwaltung Tophi Warenhandel GmbH, Ostrau . Die Firma ist geändert. Neue Firma: Tophi Warenhandelsgesellschaft GmbH & Co. KG.
2018-08-29: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2018 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Tophi GmbH mit dem Sitz in Ostrau (Amtsgericht Chemnitz, HRB 109175) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers am 29.08.2018. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.