2016-09-01: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.07.2016. Geschäftsanschrift: Ritterbrunnen 4, 38100 Braunschweig. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiermit zulässigen ärztlichen bzw. zahnärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und nicht ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Torun, Osman, Braunschweig, *06.11.1976; Zelenkov, Gorgi, Berlin, *28.07.1977, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-06-21: Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
2018-08-29: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.07.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.07.2018 mit der Zenit Dentallabor GmbH mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRB 202848) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.