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Tourismusverband Lausitzer Seenland e.V.

öffentlicher Dienst, Dienen, Videoportal des Unternehmens..., Erlebnistouren mit Quad, Quad und Jeep, Pixel, Meta Platforms, Industriekultur, Sitzung, Ad-Targeting, Anzeigenmessung
Adresse / Anfahrt
Am Stadthafen 2
01968 Senftenberg
4x Adresse:

Am Neuen Markt 1
14467 Potsdam


Friedrichsstraße 12
02977 Hoyerswerda


Straße zur Südsee 1
01968 Senftenberg


Bahnhofstraße 21
01796 Pirna


Kontakt
36 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 36 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2012-12-13:
Der Touristische Gebietsgemeinschaft "Lausitzer Seenland" e.V. mit dem Sitz in Hoyerswerda (Amtsgericht Dresden, VR 7625) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.11.2012 und des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 06.11.2012 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 25.09.2012 mit dem Verein verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2013-01-10:
Der Tourismusverein Lausitzer Seen e.V. mit dem Sitz in Senftenberg (Amtsgericht Cottbus VR 2633 CB) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.11.2012 und des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 25.10.2012 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 25.09.2012 mit dem Verein verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2018-05-07:
VR 5758: Tourismusverband Lausitzer Seenland e.V., Hoyerswerda . Der Tourismusverband Niederlausitz e.V. mit dem Sitz in Forst (Lausitz) (Amtsgericht Cottbus, VR 1431 CB) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.03.2018 und des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 02.11.2017 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 23.11.2017 mit dem Verein verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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