2019-05-23: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.12.2012, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 06.05.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Donauwörth (bisher Amtsgericht Augsburg HRB 27671) nach Mücke sowie eine Änderung von § 1 (Firma; bisher: Käthe Kruse GmbH) beschlossen. Geschäftsanschrift: Alsfelder Straße 41, 35325 Mücke. Gegenstand: Herstellung und Vertrieb von Spielzeug, von Lernspielwaren, Kinder- und Jugendbekleidung, insbesondere Fortführung der Produktlinie unter dem Markenzeichen Käthe Kruse. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Gies, Dennis, Stansstad / Schweiz, *12.10.1991, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Deng, Xiumin, Ningbo / China, *23.04.1976; Vorbach, Tobias, Bad Nauheim, *20.01.1976.
2019-07-01: Prokura erloschen: Deng, Xiumin, Ningbo / China, *23.04.1976; Vorbach, Tobias, Bad Nauheim, *20.01.1976. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Kipper, Julian, Mücke, *07.12.1989. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Hape International AG mit dem Sitz in Mücke verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.