2010-03-05: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2009. Geschäftsanschrift: Zielstraße 28, 68169 Mannheim. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere der Betrieb der Freien Hochschule Mannheim. Diese ist ein Zweckbetrieb im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft kann ferner Einrichtungen zur berufsbegleitenden und außeruniversitären Aus- und Weiterbildung schaffen. Die Gesellschaft darf ihre Geschäfte im In- und Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft kann neben der unmittelbaren Zweckerfüllung ihren Zweck auch dadurch verwirklichen, dass sie Mittel für andere steuerbegünstigte Körperschaften mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand sammelt und diesen für die Erfüllung dieser steuerbegünstigten Zwecke zuwendet. Die Gesellschaft ist eine Fördergesellschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Bauer, Sebastian, Dortmund, *24.03.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung des eingetragenen Vereins "Freie Hochschule für anthroposophische Pädagogik", Mannheim (Amtsgericht Mannheim VR 1066) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-07-08: Die Gesellschafterversammlung vom 09.06.2011 mit Nachtrag vom 04.07.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: Trägergesellschaft für geisteswissenschaftliche Bildung gemeinnützige GmbH.
2012-10-26: Nicht mehr Geschäftsführer: Bauer, Sebastian, Dortmund, *24.03.1969. Bestellt als Geschäftsführer: Schröder, Michael, Mittersheim (Frankreich), *07.01.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-12-22: Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 17 Ziffer 1 (Geschäftsjahr, Rechnungslegung und Prüfung) beschlossen.
2018-03-09: Prokura erloschen: Keller, Gunter, Mannheim, *09.07.1969. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Pütz, Peter, Altrip, *12.12.1954.
2019-08-27: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.08.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "wab GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 717999) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-08-27: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.08.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Fördergesellschaft Zielstraße 28 UG ", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 707985) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-02-12: Die Gesellschafterversammlung vom 06.02.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 2 beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Gegenstand geändert; nun: 1. Die Förderung von Wissenschaft, Forschung sowie Aus- und Weiterbildung von Studierenden im Hochschulbereich. Sie unterstützt praktische und sozialpädagogische Aktivitäten und Einrichtungen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsbetriebes. 2. Der Betrieb und die Finanzierung von Hochschuleinrichtungen und der Betrieb bzw. die Finanzierung von Einrichtungen zur Fort- und Weiterbildung Erwachsener sowie der Betrieb von Fachschulen. Diese Einrichtungen müssen gemeinnützig im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung sein. Die Gesellschaft kann neben der unmittelbaren Zweckerfüllung nach den Ziffern 1 und 2 ihren Zweck auch dadurch verwirklichen, dass sie Mittel für andere steuerbegünstigte Körperschaften mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand sammelt und diesen für die Erfüllung dieser steuerbegünstigten Zwecke zuwendet. Die Gesellschaft ist eine Fördergesellschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung.