2009-03-27: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 27.08.2008 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit dem Verein "Westdeutscher Traber-Zücher- und Besitzer" mit Sitz in Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen VR 509) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.