2008-09-24: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.07.2008. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung von Trailern für Film und Fernsehen sowie von anderen audiovisuellen Produkten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hohl, Wolfgang, Berlin, *27.07.1966; Keil, Norbert, München, *17.02.1972, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
2016-12-21: Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 4.412,00 EUR und die Änderung der §§ 5 , 7 (Gesellschafterversammlung), 8 (Verfügung über Geschäftsanteile) und 13 (Sonderregelung) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 29.412,00 EUR.
2018-04-06: Die Gesellschafterversammlung vom 01.02.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.838,00 EUR und die Änderung des § 5 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 31.250,00 EUR.
2019-08-07: Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2019 hat die Änderung des § 3 der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Herstellung von Filmtrailern sowie von anderen audiovisuellen Produkten, ausgenommen ist die Herstellung von Programmeigenwerbung und Imagewerbung für TV-Sender sowie die Herstellung von Industrie- und Imagefilmen. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsplan vom 23.07.2019 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens (Unternehmensteil OnAir) auf die Trailerhaus OnAir GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 250608) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.