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Trainstop UG (haftungsbeschränkt)

Adresse / Anfahrt
Bahnhofstraße 77
64404 Bickenbach
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2014-08-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.07.2014. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 77, 64404 Bickenbach . Gegenstand: die Durchführung von Seminaren, Workshops und Schulungen im Personalbereich sowie die Vermietung von Veranstaltungsräumen für diese Tätigkeiten; der Handel mit Schulungsmaterial, die Projektleitung im Bereich alternatives Wohnen, die Beratung von Vereinen und öffentlichen Einrichtungen im Gesundheitssektor. Stammkapital: 12.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführerin: Stollreiter, Michaela Luise, Bickenbach, *29.03.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-08-29:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Friedenstraße 21, 64404 Bickenbach. Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2019 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihre Alleingesellschafterin Stollreiter, Michaela Luise, Bickenbach, *29.03.1966, übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.