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Traktor Dumper GmbH

Grauflächenpflege, Erdtransporte, Oberbergischer..., Traktoren, Rhein-Sieg-Kreis
Adresse / Anfahrt
Zum Werferstein 30a
51570 Windeck
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2019-03-21:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.02.2019. Geschäftsanschrift: Zum Werferstein 30A, 51570 Windeck. Gegenstand: Erbringen von Winterdienstleistungen, Grün- und Grauflächenpflege sowie Transportdienstleistungen im Baubereich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Heß, Maike, Windeck, *04.01.1982, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-10-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Abschnitt III. und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung des unter "Maike Heß TraktorDumper e.K." mit Sitz in Eitorf (Amtsgericht Siegburg HRA 6793) betriebenen Unternehmens beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.08.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2021 die Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Maike Heß, Windeck, *04.01.1982, unter der Firma Maike Heß TraktorDumper e.K. in Eitorf (Amtsgericht Siegburg HRA 6793) betriebenen Unternehmens aus seinem Vermögen im Wege Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-10-25:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 19.10.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.