2015-02-25: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2014. Geschäftsanschrift: Fabriciusstraße 24, 22177 Hamburg . Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind alle mit dem Installateur- und Heizungsbauerhandwerk sowie Dachdeckerhandwerk zusammenhängenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Tramm, Carsten, Hamburg, *28.10.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-02-16: Die Gesellschafterversammlung vom 23.01.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. (Firma) und 3 Abs. (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR auf 75.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der Tramm Technik Rohrleitungsbau GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 86613) beschlossen. Neue Firma: Tramm Technik GmbH. 75.000,00 EUR. Bestellt Geschäftsführer: Tramm, Herbert Werner Adolf, Hamburg, *21.06.1942, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.01.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Tramm Technik Rohrleitungsbau GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 86613) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-07-13: Ausgeschieden Geschäftsführer: Tramm, Herbert Werner Adolf, Hamburg, *21.06.1942.