2010-03-23: Änderung der Geschäftsanschrift: Breslauer Str. 60, 56566 Neuwied.
2012-02-15: Bestellt als Geschäftsführer: Clausen, Carsten, *23.02.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Czubayko, Frank, Ahnatal, *24.06.1965.
2013-11-27: Die Gesellschafterversammlung vom 31.10.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 5 (Handeln der Geschäftsführer), 7 (Gesellschafterbeschlüsse) und 9 (Rechtsgeschäftsliche Verfügungen über Geschäftsanteile) (Vertretung) beschlossen.
2014-02-03: Nicht mehr Geschäftsführer: Zimmermann, Michael, Ransbach- Baumbach, *25.01.1965.
2016-05-04: Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Brinkmann, Thilo, Homberg, *07.06.1970, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Clausen, Carsten, *23.02.1964.
2019-07-02: Mit der TransCare Gesundheitsservice GmbH (Amtsgericht Fritzlar, HRB 11265) als herrschendem Unternehmen ist am 13.05.2019 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 14.06.2019 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
2021-09-12: Nicht mehr Geschäftsführer: Meier, Michael, Koblenz, *19.05.1971.
2022-07-27: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.07.2022 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.07.2022 mit der B. Braun Gesundheitsservice GmbH mit Sitz in Hürth (Amtsgericht Köln, HRB 101033) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Mit der TransCare Gesundheitsservice GmbH (Amtsgericht Fritzlar, HRB 11265) als herrschendem Unternehmen ist am 13.05.2019 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 14.06.2019 zugestimmt. Mit Beschluss vom 21.07.2022 erlischt der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Verschmelzung. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.