2013-09-23: Die Hauptversammlung vom 12.09.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr), § 3 (Grundkapital), § 10 (Hauptversammlung), § 13 (Jahresabschluss) und § 14 (Bekanntmachungen) beschlossen. Firma geändert; nun: TransFair AG. Die seither in der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 11.08.2010 um bis zu 25.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital) ist durch Zeitablauf erloschen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.08.2018 unter Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 25.000,00 EUR (fünfundzwanzigtausend Euro) zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen ist (genehmigtes Kapital). Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.