2011-11-28: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.10.2011. Geschäftsanschrift: Am Sportplatz 30, 39291 Möser OT Hohenwarthe. Gegenstand des Unternehmens: Der Transport von Baustoffen aller Art, Baustoffhandel, Erd- und Tiefbauarbeiten, Reparatur von Baumaschinen und landwirtschaftlichen Geräten, Handel mit Fahrzeugen und Fahrzeugteilen, Ersatzteilhandel, Lagerwirtschaft und Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fehse, Anika, Möser OT Hohenwarthe, *06.04.1981, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-08-06: Die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung des Unternehmens der Firma Transporte u. Baustoffhandel Erd- und Tiefbau Ulrich Fehse e.K. und die Änderung der §§ 3 und 14 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Fehse, Renate Marianne, Möser OT Hohenwarthe, *11.11.1953. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 05.08.2015 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage das Unternehmen der Firma Transporte u. Baustoffhandel Erd- und Tiefbau Ulrich Fehse e.K. mit dem Sitz in Hohenwarthe (Amtsgericht Stendal HRA 590) aus dem Vermögen des Inhabers übernommen. Die Ausgliederung ist am 06.08.2015 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen und damit wirksam geworden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Diese Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.