2022-06-28: VR 1987: "Treff 82, Verein für psychisch Kranke und für Nichtbetroffene" e. V., Osnabrück . Der Verein hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.11.2021 nebst Änderung vom 09.03.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliedersammlung vom 23.11.2021 und 19.05.2022 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.11.2021 und 19.05.2022 Teile des Vermögens als Gesamtheit ("operatives Geschäft") im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Treff 82 gGmbH mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 216869) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.