2006-09-11: Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 61.000,00 EUR auf 86.000,00 EUR beschlossen.
2009-04-14: Die Gesellschafterversammlung vom 02.03.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Zif. 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag ist insgesamt neu gefasst. Neue Firma: Trends & Brands GmbH. Geschäftsanschrift: Paulusstr. 21-23, 53227 Bonn.
2010-03-22: Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2009 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Ziffer 1 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 15.200,00 EUR auf 101.200,00 EUR beschlossen.
2010-03-29: Von Amts wegen wegen Schreibfehlers berichtigend eingetragen :Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2009 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Ziffer 1 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 15.200,00 EUR beschlossen.
2010-03-29: Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2009 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Ziffer 1 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 15.200,00 EUR auf 101.200,00 EUR beschlossen.
2015-09-07: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.08.2015 mit der Unique Fashion & Trading GmbH mit Sitz in Düsseldorf verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-09-18: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Unique Fahion & Trading GmbH am 14.09.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.