2014-01-27: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.12.2013. Geschäftsanschrift: Nordring 29, 65719 Hofheim am Taunus. Gegenstand: Gutachtenerstellung für Fahrzeuge aller Art, Reparaturkalkulationen, Fahrzeugbewertungen, technische Untersuchungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Treppenhauer, Alexander, Hofheim am Taunus, *31.01.1952; Treppenhauer, Max, Hofheim am Main, *10.11.1978, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-01-23: Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 12 beschlossen.
2018-03-29: Geschäftsanschrift: Nordring 14, 65719 Hofheim am Taunus.
2020-12-03: Nicht mehr Geschäftsführer: Treppenhauer, Alexander, Hofheim am Taunus, *31.01.1952.
2021-10-06: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2021 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Max Treppenhauer, Hofheim am Main, *10.11.1978 übertragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.