2016-06-16: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.04.1966, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Wuppertal nach Krefeld beschlossen. Geschäftsanschrift: Königstraße 137, 47798 Krefeld. Gegenstand: Die gemeinsamen rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen der Hersteller textiler Flächengebilde gegenüber ihren in- und ausländischen Abnehmern wahrzunehmen. Insbesondere sind in diesem Rahmen Gegenstand des Unternehmens, soweit diese Aufgaben nicht anderen Verbandsorganisationen übertragen sind: a) die Einrichtung und Unterhaltung einer Auskunftei, b) die Einziehung von Forderungen, c) die Vertretung in Insolvenzverahren und außergerichtlichen Vergleichsverfahren der Abnehmer d) die Kreditüberwachung und Sicherheitenverwaltung. Stammkapital: 52.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so vertritt jeder die Gesellschaft gleichfalls allein. Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat kann beschließen, dass die Geschäftsführer oder einzelne von ihnen die Gesellschaft in Gemeinschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen vertreten. Der oder die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit für Rechtsgeschäfte und sonstige Handlungen mit der Treuhandgemeinschaft Deutscher Baumwollwebereien GmbH. Geschäftsführer: Long, Bernadette, Mülheim, *06.07.1962, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-12-14: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.09.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der Treuhandgemeinschaft Deutscher Baumwollwebereien Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 8257) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.