2007-09-12: Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 21.10.1997 mit der Heymans GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Schöngeising (Amtsgericht München HRA 71913) ist durch Kündigung zum Ablauf des 31.12.2006 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.