2005-11-18: Nicht mehr Geschäftsführer: Kawicki, Werner
2006-10-06: Neu bestellt als Geschäftsführer: Brochhagen, Peter, Hagen, *19.02.1962.
2010-06-04: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schmidt, Arne, Mülheim an der Ruhr, *14.09.1963.
2011-12-23: Nicht mehr Geschäftsführer: Brochhagen, Peter, Hagen, *19.02.1962.
2013-09-27: Bestellt als Geschäftsführer: Tank, Alexander, Osnabrück, *31.05.1971.
2013-10-04: Nach Berichtigung des Geburtsdatums weiterhin Geschäftsführer: Tank, Alexander, Osnabrück, *29.05.1971.
2014-09-05: Die Gesellschafterversammlung hat am 03.06.2014 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 870,81 auf EUR 52.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital - Stammeinlagen) zu ändern. Gleichzeitig wurde eine Änderung in § 2 (Firma und Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen und mit ihr die Firma geändert. Ferner hat die Gesellschafterversammlung vom selben Tage eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 Absatz 2 (Jahresabschluss), § 9 (Gesellschafterversammlung) und § 15 (Allgemeine Vorschriften) beschlossen. Geändert, nunmehr Neue Firma: Trink & Spare Getränkefachmärkte GmbH. 52.000,00 EUR.
2015-08-18: Bestellt als Geschäftsführer: Krahl, Ralph, Duisburg, *16.05.1963, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-09-02: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Trink & Spare Konzept G-GmbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.