2016-10-28: Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.09.2016 sowie Beschluss ihrer Mitgliederversammlung vom 28.07.2016 und Beschluss der Generalversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 16.08.2016 mit der Trocknungsgenossenschaft Gunzenhausen eG mit dem Sitz in Gunzenhausen (Amtsgericht Ansbach GnR 25) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Genossenschaftsregister der übernehmenden Genossenschaft.
2016-11-18: Die Verschmelzung wurde am 10.11.2016 in das Register der übernehmenden Genossenschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Ansbach GnR 25). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.