2020-11-23: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.09.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 27.08.2020 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 27.08.2020 mit der Tanzen-Action-Freizeit Salzhausen mit Sitz in Salzhausen Amtsgericht Lüneburg VR 110632 verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.