2014-05-14: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.01.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliedeversammlung vom 24.01.2014 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.01.2014 mit dem Sportverein Germania Helmstedt e. V. mit Sitz in Helmstedt (Amtsgericht Braunschweig VR 130019) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.