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Turn- und Wassersportverein Göttingen von 1861 e.V.

Amateurmannschaft, Sportangebote, Babyschwimmkurse..., Wassersportvereinigung, Jiu, Wassergymnastik, Reels, Facebookseite des TWG, Göttinger, SPORTMEO, Schnuppertermin
Adresse / Anfahrt
Sandweg 11
37083 Göttingen
2x Adresse:

Godehardstraße 11
37081 Göttingen


Gervinusstraße 2
37085 Göttingen


Kontakt
8 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 8 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-01-19:
Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.10.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 21.02.2014 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.03.2014 mit dem Turn- und Sportvereinigung von 1861 Göttingen e.V. mit Sitz in Göttingen (Amtsgericht Göttingen, VR 872) durch Aufnahme verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2022-05-16:
Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.09.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 12.08.2019 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.08.2019 mit dem Verein Männer-Turnverein Grone von 1897 e.V. mit Sitz in Göttingen (Amtsgericht Göttingen VR 936) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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