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TurnUp UG (haftungsbeschränkt)

Ausübung dieses Rückgaberechts, Rückerstattungsrichtlinien, Gesamtbewertungen...
Adresse / Anfahrt
Klosterstraße 5
86736 Auhausen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2019-12-31:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.12.2019. Gegenstand des Unternehmens: Vertrieb von diversen Haushaltsartikeln, Sportartikeln, Haustierbedarf sowie Dingen des täglichen Bedarfs. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Knörr, Sebastian, Auhausen, *30.04.1997, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-12-03:
Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.11.2021 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Knörr, Sebastian, Auhausen, * 30.04.1997, verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma TurnUp e. K. Inh. Sebastian Knörr mit dem Sitz in Auhausen geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-12-10:
Der Formwechsel wurde am 03.12.2021 in das Register des neuen Rechtsträgers eingetragen . Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.