2008-06-09: Der "Breiten- und Vitalsportverein Schweinfurt e.V. Verein für Rehabilitationssport e.V. im BVS Bayern e.V." mit dem Sitz in Schweinfurt (Amtsgericht Schweinfurt VR 607) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.04.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammmlungen der beteiligten Vereine vom 05.03.2008 und 14.03.2008 mit dem Verein verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.