2008-08-15: Der Fußball-Club Erlangen-West e.V. mit dem Sitz in Erlangen (Amtsgericht Fürth VR 20112) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2008 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 17.04.2008 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 24.04.2008 mit dem Verein verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.