2008-08-11: Unicum Verlag GmbH & Co. KG, Bochum (Ferdinandstraße 13, 44789 Bochum, Gegenstand des Unternehmens ist die Verlagstätigkeit jeder Art, die Herstellung und der Vertrieb von Medien sowie die Beteiligung an gleichartigen Unternehmen). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Baldschuss und Billstein GmbH, Bochum (Bochum HRB 6871), einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Unicom Verlag GmbH, Bochum (Amtsgericht Bochum HRB 2679) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.07.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-08-18: Nach Berichtigung Persönlich haftender Gesellschafter: Baldschus und Billstein GmbH, Bochum (Amtsgericht Bochum HRB 6871), einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Unicum Verlag GmbH, Bochum (Amtsgericht Bochum HRB 2679) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.07.2008.