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UNIPOR Ziegel Marketing GmbH

MN/m, Grundwert, CORISO..., Erderwärmungspotenzial, Äq/m, SILVACOR, Wärmeleitzahl, Festigkeitsklasse, Wanddicke, W/mK
Adresse / Anfahrt
Landsberger Straße 392
81241 München
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2006-03-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2005 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 70,81 EUR auf 51.200,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Gegenstand des Unternehmens. Neuer Gegenstand: Übernahme von Marketing-Aufgaben, insbesondere solcher der Absatzförderung, der Öffentlichkeitsarbeit und Gemeinschaftswerbung für die Herstellung und den Vertrieb von Ziegeln und anderen Baustoffen. Hierzu gehört auch Betreiben von bauaufsichtlichen Zulassungen, Erwerb von Schutzrechten für Entwicklung, technische Weiterentwicklung von keramischen Bauprodukten und der zugehörigen Systemkomponenten sowie deren Herstellung zu Versuchszwecken, Marktbeobachtung sowie Entwicklung marktfähiger Konzepte für Ziegelprodukte, sowie Bauberatung. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nunmehr der elektronische Bundesanzeiger.

2015-12-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2015 hat die Änderung der §§ 1 und 4 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen. Neue Firma: UNIPOR Ziegel Marketing Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

2019-07-10:
Die UNIPOR-Service GmbH mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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