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UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V.

Veranstaltungen, Kraftstoffe, E-Fuels..., Tankstellen, EU-Flottenregulierung, Mineralölunternehmen, mittelständischer, Rechtsanwalt Elmar, Defossilisierung
Adresse / Anfahrt
Jägerstraße 6
10117 Berlin
1x Adresse:

Postfach 080751
10007 Berlin


Kontakt
11 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 11 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2014-01-20:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern des Vereins steht es frei, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, binnen 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung zu beanspruchen, wenn Sie glaubhaft machen, dass die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet.

2014-02-07:
VR 28748 B: UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e.V., Berlin. Rechtsverhaeltnis: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2013 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 14.10.2013 und 17.10.2013 der Gesamtverband des Deutschen Brennstoff- und Mineralölhandels Region Nord e.V. mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, VR 353) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern des Vereins steht es frei, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, binnen 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung zu beanspruchen, wenn Sie glaubhaft machen, dass die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet.

2014-09-18:
VR 28748 B: UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e.V., Berlin. Rechtsverhaeltnis: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2014 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 09.07.2014 und 11.07.2014 der Bayrischer Brennstoff- und Mineralölhandels-Verband e.V. mit Sitz in München (Amtsgericht München, VR 4330) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern des Vereins steht es frei, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, binnen 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung zu beanspruchen, wenn Sie glaubhaft machen, dass die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet.

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