2014-01-20: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern des Vereins steht es frei, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, binnen 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung zu beanspruchen, wenn Sie glaubhaft machen, dass die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet.
2014-02-07: VR 28748 B: UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e.V., Berlin. Rechtsverhaeltnis: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2013 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 14.10.2013 und 17.10.2013 der Gesamtverband des Deutschen Brennstoff- und Mineralölhandels Region Nord e.V. mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, VR 353) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern des Vereins steht es frei, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, binnen 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung zu beanspruchen, wenn Sie glaubhaft machen, dass die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet.
2014-09-18: VR 28748 B: UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e.V., Berlin. Rechtsverhaeltnis: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2014 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 09.07.2014 und 11.07.2014 der Bayrischer Brennstoff- und Mineralölhandels-Verband e.V. mit Sitz in München (Amtsgericht München, VR 4330) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern des Vereins steht es frei, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, binnen 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung zu beanspruchen, wenn Sie glaubhaft machen, dass die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet.