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UNITI Services GmbH

Exhibitor, Carwash, Mineralölunternehmen..., Tankstellen, Tankstellenbau, Carcare, Tanktechnik, Mineralölhandel, Convenience, beschränkter
Adresse / Anfahrt
Jägerstraße 6
10117 Berlin
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2009-02-13:
Firma: UNITI-Kraftstoff Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Jägerstr. 6, 10117 Berlin Gegenstand: Das Unternehmen bezweckt, Kraftstoffe aller Art und verwandte Produkte sowie solche Gegenstände, die unmittelbar oder mittelbar dem Handel mit Kraftstoffen und verwandten Produkten dienen, einzukaufen und an ihre Gesellschafter zu verkaufen. Die Belieferung von Mineralöl-Großhändlern, die der Gesellschaft nicht angehören, liegt im Ermessen der Gesellschaft. Außerdem kann die Gesellschaft die öffentlichen Bedarfsträger beliefern, wenn es sich um überregionale Geschäfte handelt, die von einzelnen Gesellschaftern nicht durchgeführt werden können. Ferner der Handel mit und die Beschaffung von sämtlichen Waren und Produkten, die üblicherweise von Mineralölgesellschaften und insbesondere Tankstellen nebst mit der Tankstelle verbundenen Shops, aber auch von Herstellern oder Händlern von Schmierstoffen, Brennstoffen sowie Additiven und verwandten Produkten (z.B. Biogas, Gas, Äthanol, Biodiesel, etc.) verkauft werden. Ferner die Beschaffung von allen Betriebsmitteln, die Mineralölgesellschaften, Tankstellenbetreiber und sonstige oben unter § 2 Abs. 2 Satz 1 genannte Unternehmen für den Betrieb ihres jeweiligen Unternehmens (z.B. Werkzeuge, die Vermittlung von Fahrzeugvermietungen und Fahrzeugleasinggeschäften, die Ausstattung mit EDV-Programmen etc.) benötigen. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Konzeptionierung, Vorbereitung und Durchführung von Dienstleistungen für Mineralölunternehmen, Tankstellenbetreiber und sonstige oben bezeichnete Unternehmen, wie z.B. Schulungen und Seminare. Stamm- bzw. Grundkapital: 360.950,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Kühn, Elmar Ingo, *06.06.1970, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 01.09.1939 zuletzt geändert durch Beschluss vom 17.06.2008 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.06.2008 ist der Sitz der Gesellschaft von Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 6642) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 12.05.1952.

2017-09-14:
Gegenstand: Das Unternehmen bezweckt, Kraftstoffe aller Art und verwandte Produkte sowie solche Gegenstände, die unmittelbar oder mittelbar dem Handel mit Kraftstoffen und verwandten Produkten dienen, einzukaufen und an ihre Gesellschafter zu verkaufen. Die Belieferung von Mineralöl-Großhändlern, die der Gesellschaft nicht angehören, liegt im Ermessen der Gesellschaft. Außerdem kann die Gesellschaft die öffentlichen Bedarfsträger beliefern, wenn es sich um überregionale Geschäfte handelt, die von einzelnen Gesellschaftern nicht durchgeführt werden können. Ferner der Handel mit und die Beschaffung von sämtlichen Waren und Produkten, die üblicherweise von Mineralölgesellschaften und insbesondere Tankstellen nebst mit der Tankstelle verbundenen Shops, aber auch von Herstellern oder Händlern von Schmierstoffen, Brennstoffen sowie Additiven und verwandten Produkten (z.B. Biogas, Gas, Äthanol, Biodiesel, etc.) verkauft werden. Ferner die Beschaffung von allen Betriebsmitteln, die Mineralölgesellschaften, Tankstellenbetreiber und sonstige oben unter § 2 Abs. 2 Satz 1 genannte Unternehmen für den Betrieb ihres jeweiligen Unternehmens (z.B. Werkzeuge, die Vermittlung von Fahrzeugvermietungen und Fahrzeugleasinggeschäften, die Ausstattung mit EDV-Programmen etc.) benötigen. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Konzeptionierung, Vorbereitung und Durchführung von Dienstleistungen für Mineralölunternehmen, Tankstellenbetreiber und sonstige oben bezeichnete Unternehmen, wie z.B. Schulungen und Seminare, Kongresse und Messen. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.08.2017 ist der Gesellschaftsvertrag abgeändert in § 1 (Firma und Sitz des Unternehmens - redaktionell -), § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 5 (Einziehung von geschäftsanteilen), § 6 (Gesellschafter), § 9 (Geschäftsführung), § 11 (Innere Ordnung des Aufsichtsrates), § 14 (Stimmrecht, Gesellschafterbeschlüsse) und in § 19 (Salvatorische Klausel).

2018-12-06:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht .

2020-12-21:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage sind die UNITI-Mediengruppe GmbH mit dem Sitz in Berlin und die UNITI-Mineralöltechnologie GmbH mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 120236 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den jeweiligen Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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